Weitere Sicherheitsprüfungen
Prüfung von Leitern und Tritten, Regalanlagen sowie kraftbetätigten Türen und Toren – zuverlässig vor Ort und digital dokumentiert.
Sicherheitsprüfungen aus einer Hand
Neben elektrischen Betriebsmitteln, Anlagen und Maschinen prüfen wir auch ausgewählte technische Arbeitsmittel und Einrichtungen. Der konkrete Prüfumfang richtet sich nach Bauart, Nutzung, Zustand, Einsatzbedingungen und vorhandenen Herstellerunterlagen. Die Ergebnisse werden nachvollziehbar bewertet und digital dokumentiert.
Leitern & Tritte
Wir prüfen gewerblich genutzte tragbare Leitern und Tritte aus Aluminium, Holz, Kunststoff oder Stahl. Kontrolliert werden unter anderem Holme, Sprossen, Stufen, Plattformen, Gelenke, Verriegelungen, Spreizsicherungen, Rollen und Leiterfüße. Ortsfeste Steigleitern sind nicht Bestandteil dieser Prüfung.
Regalprüfungen
Wir prüfen gewerblich genutzte Paletten-, Fachboden-, Archiv-, Kragarm- und weitere Regalanlagen. Kontrolliert werden unter anderem Montage, Verankerungen, Aussteifungen, Sicherungseinrichtungen, Belastungshinweise sowie erkennbare Beschädigungen und Verformungen.
Türen & Tore
Wir prüfen kraftbetätigte Türen und Tore, beispielsweise Sektional-, Roll-, Kipp-, Falt- und Schiebetore. Kontrolliert werden Mechanik, Befestigungen, Antrieb, Steuerung, Schließkanten, Schutzeinrichtungen und sicherheitsrelevante Funktionen.
Prüfgrundlagen und Prüffristen
Leitern & Tritte
Grundlagen der Sicht- und Funktionsprüfung sind insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung, die TRBS 1201 und TRBS 1203 sowie die DGUV Information 208-016. Die Prüfabstände richten sich nach Nutzung, Beanspruchung, Umgebungsbedingungen und bisherigen Prüfergebnissen. Die DGUV empfiehlt eine mindestens jährliche Prüfung.
Regalanlagen
Grundlagen sind insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung, die TRBS 1201 und TRBS 1203, die DGUV Information 208-043 und die DIN EN 15635. Bei Regalen, die schädigenden Einwirkungen ausgesetzt sind – beispielsweise durch Flurförderzeuge –, ist eine Experteninspektion spätestens nach zwölf Monaten vorgesehen. Ergänzende interne Sichtkontrollen erfolgen wöchentlich oder in Abständen, die anhand einer Risikoanalyse festgelegt werden.
Türen & Tore
Grundlagen sind insbesondere die Arbeitsstättenverordnung, die ASR A1.7 und die DGUV Information 208-022. Abhängig von der Bauart werden außerdem die DIN EN 12453 für kraftbetätigte Tore beziehungsweise die DIN EN 16005 für kraftbetätigte Türen berücksichtigt. Die Prüfung ist vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend vorgesehen. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen; kürzere Abstände können sich aus der Nutzung, den Umgebungsbedingungen oder den Herstellerangaben ergeben.
Sicherheitsprüfungen anfragen
Sie möchten Leitern und Tritte, Regalanlagen oder kraftbetätigte Türen und Tore prüfen lassen? Teilen Sie uns möglichst die Art und Anzahl der Prüfobjekte, den Einsatzort sowie vorhandene Herstellerunterlagen mit. Wir stimmen den erforderlichen Prüfumfang mit Ihnen ab und führen die Prüfung zuverlässig bei Ihnen vor Ort durch.
