Maschinen & Schutzeinrichtungen
Wir prüfen die elektrische Ausrüstung von Maschinen sowie die vereinbarten Sicherheits- und Abschaltfunktionen fachgerecht bei Ihnen vor Ort. Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen können einschließlich Nachlaufmessung und Bewertung des erforderlichen Trennungsabstands geprüft werden. Die Ergebnisse werden nachvollziehbar digital dokumentiert.
Welche Maschinen und Schutzeinrichtungen werden geprüft?
Unser Prüfangebot umfasst einzelne Werkzeug- und Produktionsmaschinen, komplexere Anlagen sowie elektrische und berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen. Der konkrete Prüfumfang wird anhand der Maschine, der vorhandenen Unterlagen, der Betriebsbedingungen und des Auftrags festgelegt.
Werkzeug- und Produktionsmaschinen
Bohr-, Dreh-, Fräs- und Sägemaschinen sowie weitere elektrisch betriebene Einzel- und Produktionsmaschinen.
Pressen und komplexe Anlagen
Pressen, Maschinen mit mehreren Antrieben, Schaltschränken oder Prüfbereichen sowie verkettete Anlagen und Roboterzellen nach festgelegtem Prüfumfang.
Schutz- und Abschaltfunktionen
Not-Halt-Einrichtungen, Verriegelungen von Schutztüren, Zweihandschaltungen sowie weitere vereinbarte Sicherheits-, Bedien- und Abschaltfunktionen.
Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen
Sicherheitslichtschranken, Lichtgitter, Lichtvorhänge und Laserscanner einschließlich Funktionsprüfung, Nachlaufmessung und Bewertung des Trennungsabstands.
So läuft die Maschinenprüfung ab
Prüfgrenzen, erforderliche Unterlagen, Betriebsunterbrechungen, Messungen und Funktionstests werden vor Beginn festgelegt. Der Prüfumfang richtet sich nach Bauart, Ausstattung, Nutzung, Zustand und vorhandenen Schutzmaßnahmen der Maschine.
1. Erfassung und Prüfgrenzen
Die Maschine wird anhand von Hersteller, Typ, Baujahr, Seriennummer und Standort eindeutig erfasst. Vorhandene Schaltpläne, Betriebsanleitungen, frühere Prüfberichte und Änderungen werden berücksichtigt.
2. Sichtprüfung
Elektrische Ausrüstung, Schaltschränke, Leitungen, Steckverbindungen, Kennzeichnungen, Bedienelemente und vorhandene Schutzeinrichtungen werden auf erkennbare Mängel und Veränderungen kontrolliert.
3. Messung und Funktionsprüfung
Abhängig von Maschine und Prüfumfang werden unter anderem das Schutzleitersystem, der Isolationszustand und weitere elektrische Schutzmaßnahmen geprüft. Zusätzlich kontrollieren wir die vereinbarten Bedien-, Stopp-, Not-Halt- und Sicherheitsfunktionen. Bei BWS können Nachlaufzeit, Schutzfeld und Trennungsabstand bewertet werden.
4. Bewertung und Dokumentation
Sichtprüfung, Messungen und Funktionsprüfungen werden getrennt bewertet und zu einem Gesamtprüfergebnis zusammengeführt. Festgestellte Mängel werden nachvollziehbar ausgewiesen und die Ergebnisse digital dokumentiert.
Prüfgrundlagen und Prüfzeitpunkte
Grundlagen sind insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung, die TRBS 1201 und TRBS 1203 sowie für die elektrische Ausrüstung die DGUV Vorschrift 3 beziehungsweise 4 und die anwendbaren elektrotechnischen Regeln. Hierzu gehören je nach Prüfaufgabe insbesondere DIN VDE 0105-100 und DIN EN 60204-1. Für Pressen wird zusätzlich die DGUV Information 209-030 berücksichtigt. Für berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen werden die FBHM-085 und die DIN EN ISO 13855 berücksichtigt.
1. Vor der ersten Verwendung
Hängt die Sicherheit einer Maschine von ihrer Montage oder Installation ab, muss sie vor der erstmaligen Verwendung beziehungsweise nach jeder erneuten Montage von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Bereits dokumentierte Inhalte der Konformitätsbewertung müssen dabei nicht erneut geprüft werden.
3. Nach Änderungen und besonderen Ereignissen
Nach prüfpflichtigen Änderungen muss die Maschine vor ihrer nächsten Verwendung geprüft werden. Eine außerordentliche Prüfung kann außerdem nach Unfällen, längerer Nichtverwendung oder anderen Ereignissen erforderlich sein, die sich auf die Sicherheit ausgewirkt haben können.
2. Wiederkehrende Prüfung
Maschinen, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind und dadurch Beschäftigte gefährden können, müssen wiederkehrend geprüft werden. Die Frist ist so festzulegen, dass die Maschine bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden kann.
4. BWS und andere Schutzeinrichtungen
Schutz- und Sicherheitseinrichtungen müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit kontrolliert werden. Bei BWS richten sich die wiederkehrenden Prüfungen insbesondere nach der Gefährdungsbeurteilung, den Angaben des BWS- und Maschinenherstellers sowie den Ergebnissen vorheriger Prüfungen.
Maschinen und Schutzeinrichtungen
prüfen lassen
Sie möchten eine Maschine, Presse oder Schutzeinrichtung prüfen lassen? Teilen Sie uns möglichst Hersteller, Maschinentyp, Baujahr, Standort, vorhandene Schutzeinrichtungen und bekannte Änderungen mit. Wir stimmen den erforderlichen Prüfumfang und mögliche Betriebsunterbrechungen vorab mit Ihnen ab.
