Prüfung elektrischer Betriebsmittel
Wir prüfen Ihre ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel fachgerecht bei Ihnen vor Ort – von der Sichtprüfung über die erforderlichen Messungen und die Funktionsprüfung bis zur Bewertung, Prüfkennzeichnung und digitalen Dokumentation.
Welche Betriebsmittel werden geprüft?
Geprüft werden ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die im Arbeitsalltag genutzt und leicht bewegt oder transportiert werden können. Dazu gehören Geräte mit Netzstecker, Anschlussleitungen und mobile Stromverteiler.
Büro und IT
Computer, Monitore, Drucker, Netzteile, Ladegeräte und weitere elektrische Geräte an Büroarbeitsplätzen.
Werkstatt und Produktion
Handgeführte Elektrowerkzeuge, Maschinenzubehör und weitere mobile elektrische Betriebsmittel in Werkstatt und Produktion.
Küchen- und Haushaltsgeräte
Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Reinigungsgeräte, Tischleuchten, Ventilatoren und vergleichbare elektrische Geräte.
Leitungen und mobile Verteiler
Verlängerungsleitungen, Kabeltrommeln, Mehrfachsteckdosen und mobile Stromverteiler.
So läuft die Prüfung ab
Der konkrete Prüfumfang richtet sich nach Art, Schutzklasse, Nutzung und Einsatzbedingungen des jeweiligen Betriebsmittels.
1. Erfassung und Zuordnung
Das Betriebsmittel wird eindeutig erfasst und seinem Einsatzort oder Arbeitsbereich zugeordnet.
2. Sichtprüfung
Gehäuse, Anschlussleitung, Stecker, Zugentlastung und weitere sicherheitsrelevante Teile werden auf erkennbare Mängel kontrolliert.
3. Messung und Funktionsprüfung
Abhängig von Gerät und Schutzklasse führen wir die erforderlichen elektrischen Messungen sowie eine Funktionsprüfung durch.
4. Bewertung und Dokumentation
Die Ergebnisse werden bewertet und digital dokumentiert. Bestandene Betriebsmittel erhalten eine Prüfkennzeichnung; festgestellte Mängel werden nachvollziehbar ausgewiesen.
Prüfgrundlagen und Prüffristen
Die Prüfpflicht ergibt sich insbesondere aus der Betriebssicherheitsverordnung sowie aus der DGUV Vorschrift 3 beziehungsweise 4. Für die wiederkehrende Prüfung elektrischer Geräte wird – soweit anwendbar – insbesondere die DIN EN 50699 (VDE 0702) herangezogen. Die in den Durchführungsanweisungen zu § 5 der DGUV Vorschrift 3 beziehungsweise 4 genannten Prüffristen sind Richt- und Maximalwerte für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Die tatsächlich erforderliche Frist wird unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen, der Beanspruchung, der Herstellerangaben, der betrieblichen Erfahrungen und der bisherigen Prüfergebnisse festgelegt.
1. Normaler Betrieb: 6 Monate
Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gilt unter normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen ein Richtwert von sechs Monaten.
3. Werkstatt und Fertigung: bis 12 Monate
Liegt die Fehlerquote unter zwei Prozent und lassen die Einsatzbedingungen eine Verlängerung zu, kann die Prüffrist in Fertigungsstätten, Werkstätten und vergleichbaren Bereichen auf bis zu zwölf Monate verlängert werden.
2. Baustellen: 3 Monate
Auf Bau- und Montagestellen gilt ein Richtwert von drei Monaten. Bei höherer Beanspruchung, Feuchtigkeit, leitfähigem Staub oder hoher Nutzungshäufigkeit können aufgrund der Gefährdungsbeurteilung kürzere Prüffristen erforderlich sein.
4. Bürobereiche: bis 24 Monate
Bei geringer Beanspruchung und einer Fehlerquote unter zwei Prozent kann die Prüffrist in Büros oder unter vergleichbaren Bedingungen auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
Elektrische Betriebsmittel prüfen lassen
Sie möchten Ihre elektrischen Betriebsmittel prüfen lassen oder benötigen Unterstützung bei der Planung? Teilen Sie uns möglichst die Geräteanzahl, den Einsatzort und die betrieblichen Bedingungen mit. Wir erstellen Ihnen ein passendes Angebot und führen die Prüfung zuverlässig bei Ihnen vor Ort durch.
